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Aktuelles in Zeiten des "Homeschooling"

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Mitteilungen der Schulleitung vom 22.04.2020

Zum Schulbeginn am 27.04.

Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,

es soll nun eine schrittweise Rückkehr zum normalen Schulalltag beginnen. Dennoch ist die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus nach wie vor unser aller Priorität.

Aus diesem Grund gilt für jeden, der ab dem kommenden Montag, 27.04.2020 das Schulgelände der DKSS betritt, die Verpflichtung Mund und Nase zu bedecken. 

Das Tragen von Masken wird bevorzugt. Es ist ein Akt der der Höflichkeit und der Eigenverantwortung gegenüber seinen Mitschülern und Mitmenschen damit zu zeigen, dass auch deren Gesundheit einem am Herzen liegt.

Liebe Eltern,
bitte unterstützen Sie uns und Ihr Kind, indem Sie eine Maske besorgen oder selbst herstellen. Die Schule bzw. der Schulträger ist aktuell nicht in der Lage selbst Masken auszugeben und die wenigen erhältlichen Exemplare sind verständlicherweise für den Gesundheitsbereich reserviert.

Klassen R10, H10, H9, BO

Für die Klassen R10, H10, H9, BO gibt es bis jetzt noch keinen Stundenplan. Wir warten hier noch auf konkrete angekündigte Vorgaben des HKM.

Klar ist jedoch schon jetzt, dass für diese Schülerinnen und Schüler eine Präsenzpflicht besteht. Soweit Schülerinnen und Schüler jedoch bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes ausgesetzt sind, sind sie vom Schulbetrieb weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben. In beiden Fällen ist für die Befreiung ein schriftlicher Nachweis notwendig. Wir werden hier individuelle Lösungen suchen, damit es auch diesen Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, in geeigneter Weise dem Unterrichtsgeschehen zu folgen.

Der digitale Unterricht setzt sich für alle anderen Klassen zunächst fort.

Übergänge in höhere Jahrgangsstufen/Versetzungen:

Grundsätzlich sind die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis zu treffen. Hier wird wie üblich auch die Halbjahresnote eingerechnet.

Werden die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt, erfolgt trotzdem ein Aufrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe.

Dies bedeutet, es wird in diesem Schuljahr kein “Sitzenbleiben” geben, allerdings: Lässt der bis zum Zeitpunkt der Schulschließung erreichte Leistungsstand kein erfolgreiches Mitarbeiten in der nächsthöheren Jahrgangsstufe erwarten, sollen die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden. Wir werden auf die Eltern, deren Kinder dies betrifft, von uns aus zugehen. Mahnbriefe werden in diesem Schuljahr nicht verschickt.

Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen

Nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs darf keine Bewertung (i.S.v. §73 HSchG) der Wissensbestände und der Kompetenzen erfolgen, die sich die Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet haben.

Notwendig ist es aber, dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und dabei die Inhalte aus der Freistellungsphase aufgreifen.

Zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt können die oben erwähnten Wissensstände/Kompetenzen dann Teil von Leistungsnachweisen werden.
Es ist den Lehrkräften möglich, besondere Leistungen während der Freistellungsphase positiv zu berücksichtigen.

Schulfahrten

Schulfahrten, Austausche, Exkursionen, Unterrichtsgänge und Betriebspraktika etc. finden bis zu den Herbstferien des Schuljahres 2020/21 grundsätzlich nicht statt. Für das Schuljahr 2020/21 dürfen keine Buchungen von Klassenfahrten außerhalb Deutschlands vorgenommen werden.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

Hygienemaßnahmen: Es werden im Gebäude für alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Bediensteten Seife und Papierhandtücher zur Verfügung stehen. Mehrmals täglich werden Räume gelüftet sowie Türklinken und andere Flächen gereinigt werden.

Schülerbeförderung: Die Beförderung der Schüler liegt in der Hand des Schulträgers. Die Busse werden wieder zu den normalen Zeiten verkehren. In den Bussen herrscht Maskenpflicht. Wir empfehlen bei trockenem Wetter die Nutzung des Fahrrades.

Regelungen für das Verhalten im Gebäude: Alle Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, sich strikt an die Abstandsregelung von mindestens 1,5m zu halten. Dies gilt auch und besonders in den Pausen. Das Betreten weiterer Bereiche der Gebäude außerhalb des zugewiesenen Unterrichtsraumes und der Toiletten ist verboten. Weitere Regelungen werden mit den Schülerinnen und Schülern mit dem Schulbeginn besprochen.